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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Erforderlich sind folgende Steuerformulare: > - Körperschaftsteuer-Haupformular mit > - Anlage GK > - Anlage ZVE (wird automatisch angefügt) > - Gewerbesteuererklärung > - Anlage EÜR > > In Fall A entfällt die Anlage EÜR, die anderen > Formulare sind Nullmeldungen. > > Fall B: > Der Verein wird in 2020 umsatzsteuerpflichtig > (Überschreitung der Kleinunternehmergrenze im > Vorjahr) und bleilbt es mindestens bis 2021. > In 2019 ist der Gewinn unter 5.000 Euro, deswegen > körperschaft- und gewerbesteuerfrei. > In 2020 wird der Verein körperschaft- und > gewerbesteuerpflichtig.
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