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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Spenden über 300 Euro sind nur mit einer > Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Muster > abzugsfähig. > Es gibt aber von Seiten den Vereins keine Pflicht, > eine Bescheinigung auszufüllen, wenn der Spender > das nicht verlangt.
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