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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Vergütung kommt vom Ausrichter des Umzuges > oder des Trägers der Karnevalsveranstaltung. Z.b. > von der Gemeinde für die Teilnahme am Umzug. Jeder > Verein bekommt einen Teilnahmebetrag. > > # Dann würde ich das nicht als echten Zuschusse > betrachten, sondern als Einnahme des > Zweckbetriebs > > Sportliche Veranstaltung heisst dann > Zweckbetriebseinnahme (7 Prozent ustpflichtig) ? > > # Ja. > > Generell sind die bezahlten Auftritte sehr > unregelmäßig und nicht das primäre Ziel der > Gruppe, sodass die Ausgaben für den Bereich eher > in den idellen Bereich fallen. Oder sehe ich das > falsch? > > # Hier muss grundsätzlich eine Aufteilung > erfolgen, weil es nicht um die Absicht geht, > sondern um die tatsächliche Art der Einnahme. > Solange keine Umsatzsteuer anfällt, bleibt sich > das im steuerlichen Ergebnis aber gleich.
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