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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich möchte das Argument: "Das machen doch andere > auch" entkräften. > > # Hier gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz: Es > gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. D.h. > niemand kann sich darauf berufen, dass andere das > Gleiche straffrei getan haben. > > Ich würde da auch gar nicht groß argumentieren. > Was da verlangt wird, erfüllt des Tatbestand des > Steuer- und Sozialversicherungsbetrugs. > Barzahlungen sind grundsätzlich kein Problem. Aber > der Verein hat seine Melde- und Beitragspflichten > zu erfüllen. > > Übrigens: Ab 1.01.2021 steigt der > Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro. Sie können > einem Trainer also 700 Euro (450 Euro plus 250 > Euro) monatlich bezahlen und bewegen sich noch im > Minijob-Bereich.
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