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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Tobias schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeiffer, > > Wenn unser Verein eine Vereinsmitteilung/ > Broschüre druckt und als Information zu verteilt, > ist es dann richtig die Kosten zur Erstellung der > Broschüre (z. B. Druckkosten) im ideellen Bereich > zu verbuchen und die Einnahmen durch Werbungen im > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? > > Ich habe hier schon viel zu Rücklagen gefunden, > jedoch nichts Direktes zu meiner Frage. Gibt es > für zweckgebunden Rücklagen auch eine Obergrenze > oder bestimmte Vorschriften welche Teile der > Einnahmenüberschüsse der vier Bereiche dieser > zugeführt werden dürfen (ähnlich zur freien > Rücklage) oder ist dies dem Verein freigestellt > wieviel und aus welchen Bereichen einer > zweckgebundenen Rücklage zugeführt wird? > > Können verschieden zweckgebundene Rücklagen im > Verein gebildet werden? > > Vielen Dank im Voraus.
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