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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich wäre eine Spende an die Kirche als > öffentlich-rechtliche Körperschaft zulässig (sog. > teilweise Mittelweitergabe). Da eine Gegenleistung > vorliegt, ist das aber keine freigebige Zuwendung. > Das ist aber kein großen Problem, da keine > Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss und > wahrscheinlich auch sonst keine steuerlichen > Folgen eintreten würden.
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