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Steuern und Buchführung
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da das „Rücklagen Gegenkonto“ nur ein > Verrechnungskonto ist, ist ein negativer Saldo > kein Problem. > Eigentlich werden die Salden aber nicht mit > Vorzeichen, sondern mit Soll-/Haben-Zuordnung > ausgewiesen. > Ein Rücklagenspiegel muss auch die Entwicklung der > Rücklagen abbilden und die einzelnen Rücklagen > getrennt darstellen. Wenn das mit diesem > Buchungsverfahren geht, dann reicht das aus.
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