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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das geht und die Pachteinnahmen sind sogar > steuerlich begünstigt (Vermögensverwaltung). > Wegen des Mittelbindungsgebots und der Pflicht zur > zeitnahen Mittelverwendung dürfen aber nur > "Überkapazitäten" verpachtet werden, wenn das > Grundstück nicht aus freien Rücklagen und > Vermögenszuführungen angeschafft wurde. In der > Regel sollte das kein Problem sein. Zumindest dann > nicht, wenn das Grundstück nicht von Anfang an > größer angeschafft wurde, als für die Eigennutzung > erforderlich.
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