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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die Rückmeldung. > > Das heißt, ich sollte in den neuen Container aus > 2020 vor allem Sachen für den Wirtschaftlichen > Betrieb und den Zweckbetrieb 7% USt (bspw > Leihausrüstung gegen Ausleihbetrag) lagern um die > Steuer möglichst im vollen Umfang zurück zu > erhalten. Beim WB muss ich dann nur darauf achten, > durch die Abschreibung nicht ins Minus zu > geraten. > > Den zweiten Container aus 2017/2018, der ja die > USt in Sachen Abschreibung beinhaltet, wäre dann > ideal für den Idellen Bereich (Trainingsbetrieb > Jugend und eventuell Herren), wo keine USt > verrechenbar ist. Dann müsste ich da die > Verteilung ändern. > Das geht dann immer zum Jahresende oder auch > unterjährig? > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Die Abschreibung geht ja auf den Nettowert, den > > ich dann auf die einzelnen Bereiche verrechne. > > > > # Nein, wenn die Vorsteuer nur anteilig > abgezogen > > werden darf, was sich aus der teilweisen > Nutzung > > im nicht unternehmerischen Bereich ergibt, > gehört > > die Umsatzsteuer anteilig zu den > > abschreibungsfähigen Anschaffungskosten > > > > Bei der Ust darf ich nach dem > Verteilungsschlüssel > > nur 50% Vst ziehen. > > > > # Ja, wenn nur der steuerpflichtige > > wirtschaftliche Geschäftsbetrieb > > umsatzsteuerpflichtig ist. > > > > Was passiert mit den anderen 50% der Steuer? > > Werden die mitabgeschrieben? > > > > # Genau (s.o.) > > > > Darf ich den Verteilungsschlüssel jährlich > ändern, > > wenn sich die Nutzung ändert? > > > > # Ja, das ergibt sich aus § 15a UStG. Bei > > beweglichen Wirtschaftsgütern aber nur bis zu 5 > > Jahre nach erstmaliger Verwendung. > > > > > > Was passiert bei Anhebung der Prozente wenn der > > Container mehr für den Ideellen bereich genutzt > > wird und der wirtschaftliche Anteil gesenkt > wird, > > wo wir ja die Vorsteuer gezogen haben? > > > > # Dann muss nach § 15a UStG der Vorsteuerabzug > > korrigiert werden.
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