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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Abschreibung geht ja auf den Nettowert, den > ich dann auf die einzelnen Bereiche verrechne. > > # Nein, wenn die Vorsteuer nur anteilig abgezogen > werden darf, was sich aus der teilweisen Nutzung > im nicht unternehmerischen Bereich ergibt, gehört > die Umsatzsteuer anteilig zu den > abschreibungsfähigen Anschaffungskosten > > Bei der Ust darf ich nach dem Verteilungsschlüssel > nur 50% Vst ziehen. > > # Ja, wenn nur der steuerpflichtige > wirtschaftliche Geschäftsbetrieb > umsatzsteuerpflichtig ist. > > Was passiert mit den anderen 50% der Steuer? > Werden die mitabgeschrieben? > > # Genau (s.o.) > > Darf ich den Verteilungsschlüssel jährlich ändern, > wenn sich die Nutzung ändert? > > # Ja, das ergibt sich aus § 15a UStG. Bei > beweglichen Wirtschaftsgütern aber nur bis zu 5 > Jahre nach erstmaliger Verwendung. > > > Was passiert bei Anhebung der Prozente wenn der > Container mehr für den Ideellen bereich genutzt > wird und der wirtschaftliche Anteil gesenkt wird, > wo wir ja die Vorsteuer gezogen haben? > > # Dann muss nach § 15a UStG der Vorsteuerabzug > korrigiert werden.
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