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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der 44-Euro Freibetrag gilt nur für Lohn- und > Gehaltsempfänger. > Als Geschenk kämen nur Zuwendungen im Rahmen der > Annehmlichkeitengrenze in Frage. > Denkbar wäre ein Fahrtkostenersatz. Steuerfrei > geht das aber nur, wenn es sich nicht um Fahrten > zur ersten Tätigkeitstätte handelte.
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