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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wäre der Geldausgang nicht im vorherigen > (abgeschlossenen) Geschäftsjahr, hätte ich > "Durchlaufposten" vorgeschlagen. Doch man kann > nicht einfach nur auf der Haben-Seite einen > solchen Posten haben, ohne Gegenseite (oder?). Und > im alten, abgeschlossenen Geschäftsjahr kann man > nichts mehr ändern (oder?). > > # Nein, es handelt sich um eine Einnahme des > steuerpflichtigen Bereichs für die Räume genutzt > werden. > > 2. "(Zweckgebundene) Spende" ist es auch nicht, > denn es gibt eine konkrete Gegenleistung: nämlich > die Wand, die in den Eigentum des Vermieter > übergegangen ist. > > # Im Grund ist es ein Zuschuss, der ist in diesem > Fall aber auch ein Erlös und wird der steuerlichen > Zuordnung entsprechenden versteuert. > > 3. Da der Vermieter selbst auch eine gemeinnützige > Institution ist: Könnte da eventuell "Zuschüsse > und Förderungen" (Stichwort: unechte Zuschüsse) > infrage kommen? Ohne den Grund genau benennen zu > können, kommt mir das irgendwie seltsam vor. > > # Die steuerliche Behandlung der Zahlung beim > Geber spielt für die Behandlung beim Empfänger > keine Rolle. > > 4. Die Ausgaben für den Bau der Wand wurden als > Kosten unter "Infrastruktur" gebucht – das wäre > ein gutes Argument, die Einnahmen auch darunter > fallen zu lassen. Allerdings sind > Infrastrukturausgaben Zweckbetrieb: Es fällt > schwer, die Einnahmen einer solchen Kategorie auch > im Zweckbetrieb zu verordnen (Trockenbau gehört > ganz sicher nicht zu den Vereinszwecken ;-) ). > > # s.o.
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