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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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NicApicella schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo allerseits! > > Folgender Sachverhalt: > > Gemeinnütziger Verein ist 2018 innerhalb des > Gebäudes umgezogen (gleicher Vermieter, größere > Räumlichkeiten). Zum Einzug wurde auf > Vereinskosten eine neue Wand eingezogen. > Gleichzeitig wurde beim Vermieter ein Antrag > anteilige Kostenübernahme gestellt: Der Verein > wollte schnell einziehen und brauchte die Wand > entsprechend dringend; vielleicht ließe sich > jedoch der Vermieter von der Sinnhaftigkeit der > Umbaumaßnahme überzeugen und als Kompromiss eine > Kostenaufteilung erreichen. > Die Arbeiten sind 2019 erfolgt, alle Rechnungen > wurden vom Verein beglichen. Sehr viel Zeit später > – im neuen Geschäftsjahr – wurde der Antrag auf > anteilige Kostenübernahme bewilligt (ca. 50% der > Gesamtkosten i.H.v. ~10.000 Euro) und 2020 ging > das Geld an den Verein. > > Wie verbucht man nun diesen Geldeingang? > > 1. Wäre der Geldausgang nicht im vorherigen > (abgeschlossenen) Geschäftsjahr, hätte ich > "Durchlaufposten" vorgeschlagen. Doch man kann > nicht einfach nur auf der Haben-Seite einen > solchen Posten haben, ohne Gegenseite (oder?). Und > im alten, abgeschlossenen Geschäftsjahr kann man > nichts mehr ändern (oder?). > > 2. "(Zweckgebundene) Spende" ist es auch nicht, > denn es gibt eine konkrete Gegenleistung: nämlich > die Wand, die in den Eigentum des Vermieter > übergegangen ist. > > 3. Da der Vermieter selbst auch eine gemeinnützige > Institution ist: Könnte da eventuell "Zuschüsse > und Förderungen" (Stichwort: unechte Zuschüsse) > infrage kommen? Ohne den Grund genau benennen zu > können, kommt mir das irgendwie seltsam vor. > > 4. Die Ausgaben für den Bau der Wand wurden als > Kosten unter "Infrastruktur" gebucht – das wäre > ein gutes Argument, die Einnahmen auch darunter > fallen zu lassen. Allerdings sind > Infrastrukturausgaben Zweckbetrieb: Es fällt > schwer, die Einnahmen einer solchen Kategorie auch > im Zweckbetrieb zu verordnen (Trockenbau gehört > ganz sicher nicht zu den Vereinszwecken ;-) ). > > Über Ideen und Ansätze freuen wir uns sehr! > Nicola
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