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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Kindern und Jugendlichen ist die > Teilnahmegebühr nach § 4 Nr. 22a UStG > umsatzsteuerbefreit. Für Erwachsene gilt das nur > bei einer beruflichen Ausbildung. In jedem Fall > gilt aber der ermäßigte Steuersatz.
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