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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Ich darf ja nur Vorsteuer ziehen für Ausgaben im > Zweckbetrieb, wenn ich explizit dazu gehörige > Ausgangsumsätze im Zweckbetrieb habe. Sehe ich das > richtig? Oder reichen generelle Einnahmen im > Zweckbetrieb für einen Generalabzug? > > Es gibt ja nicht nur direkte Kosten, sondern auch > Gemeinkosten. Auch hier ist ein Vorsteuerabzug > möglich, wenn diese "Eingangsumsätze" als > Kostenelemente in die Generierung der Umsätze > eingehen. > > > # Wenn ich Eintrittsgeld nehme, sind alle Ausgaben > von allen drei "Teams" , die mit diesem Spieltag > im Zusammenhang stehen im Zweckbetrieb anzuordnen > und ich kann Vorsteuer geltend machen, sehe ich > das richtig? > > # Bei den Kosten im Zusammenhang mit der > jeweiligen Veranstaltung ist sicher ein > Vorsteuerabzug möglich. > > # Wenn ich keine Einnahmen bspw. für die Jugend > erhalte, fallen alle Ausgaben für dieses Team in > den ideellen Bereich und eine Vorsteuer darf nicht > geltend gemacht werden.? > > Ganz richtig. > > # Oder kann ich das im Zweckbetrieb lassen, und > lasse nur den Vorsteuerabzug weg? > > Das wäre ertragsteuerlich nicht korrekt. Weil > keine steuerlichen Folgen entstehen, wird das > Finanzamt aber wohl keine Einwände haben. > > # Hier wäre es ja dann ratsam einen > Verteilungsschlüssel festzulegen? > > Ja, bei solchen Aufteilungsposten muss ein > Schlüssel festgelegt werden, wenn eine klar > Zuordnung nicht möglich ist.
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