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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeiffer, > Hallo zusammen, > > ich habe folgende Frage zum Verständnis von > Vorsteuerabzug und Zuordnung im Zweckbetrieb. > > Ich darf ja nur Vorsteuer ziehen für Ausgaben im > Zweckbetrieb, wenn ich explizit dazu gehörige > Ausgangsumsätze im Zweckbetrieb habe. Sehe ich das > richtig? Oder reichen generelle Einnahmen im > Zweckbetrieb für einen Generalabzug? > > Folgende Sachverhalt habe ich exemplarisch: > Bei einem Spieltag nehme ich z.B. Eintrittsgeld 7% > ein. > Bei einem Spieltag spielen Jugendteam, Herrenteam > und die Cheerleader treten auf. > Wenn ich Eintrittsgeld nehme, sind alle Ausgaben > von allen drei "Teams" , die mit diesem Spieltag > im Zusammenhang stehen im Zweckbetrieb anzuordnen > und ich kann Vorsteuer geltend machen, sehe ich > das richtig? > > Wenn ich keine Einnahmen bspw. für die Jugend > erhalte, fallen alle Ausgaben für dieses Team in > den ideellen Bereich und eine Vorsteuer darf nicht > geltend gemacht werden.? > > Oder kann ich das im Zweckbetrieb lassen, und > lasse nur den Vorsteuerabzug weg? > > Hier wäre es ja dann ratsam einen > Verteilungsschlüssel festzulegen? > > Sorry für die ganzen Fragen, dieser > Zweckbetriebsteil, lässt mich einfach nicht los.
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