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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Hdiverein schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo lieber Herr Pfeiffer, > Wir sind ein nicht gemeinnütziger eingetragener > Verein. Wir haben im Jahr 2016 eine > Photovoltaikanlage auf dem Vereinsdach > installiert, bezahlt und in Betrieb genommen. Wir > haben es bis heute versäumt die Anlage auf der > Liste der Anlagenvermögen aufzunehmen (Dadurch > wurde die Abschreibung in der EÜR nicht aktiviert > und keine Vorsteuer berechnet). > Können wir die Abschreibung nachträglich jederzeit > aktivieren und die offenen Vorteuern vom Finanzamt > erfordern oder gibt es dafür Verjährungsfristen. > Vielen Dank im Voraus > Hamada
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