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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Wenn ich was in 2018 gekauft habe (Ohne > Vorsteuer) und in 2020 verkaufe, muss ich keine > Umsatzsteuer zahlen? > > Nein. Für die Besteuerung kommt es immer auf den > Zeitpunkt der Leistung an. Die jetzt erfolgenden > Lieferungen und Leistungen sind also > steuerpflichtig.
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