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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Kann ich die einfach so überweisen und in 2020 > verbuchen?^ > > Ja, in der EÜR wird nach Zahlungsdatum gebucht. > > # Ich würde das in 2020 verbuchen auf den > entsprechenden Konten, nur keine Vorsteuer ziehen, > da die Leistung in 2018 war > . > Es kann auch die Vorsteuer gezogen werden. > > # Was ich damals als Gewinn mehr gemacht durch die > Nichtüberweisung wird im laufenden Jahr dann halt > den Gewinn schmälern. > > Ganz richtig.
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