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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag zusammen, > > wie ist es zu handhaben, wenn ich jetzt Rechnungen > für berechtigte Auslagen von Mitgliedern aus dem > Jahr 2018 erhalte. Kann ich die einfach so > überweisen und in 2020 verbuchen? > > Ich führe eine EÜR Rechnung und bin seit 2019 > umsatzsteuerpflichtig. > > Ich würde das in 2020 verbuchen auf den > entsprechenden Konten, nur keine Vorsteuer ziehen, > da die Leistung in 2018 war. > Was ich damals als Gewinn mehr gemacht durch die > Nichtüberweisung wird im laufenden Jahr dann halt > den Gewinn schmälern. > > Vielen Dank für die Unterstützung.
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