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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Beate schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserem Verein erhält der Vorstand keinerlich > finanzielle Auszahlungen in Form von Pauschalen. > Es werden aber alle anfallenden Kosten, z.B. bei > auswärtigen Veranstaltungen, wie Hotel- und > Fahrtkosten direkt vom Verein getragen. > > Hier nun eine Frage. Der Vorstand kommt aus dem > gesamten Bundesgebiet und muß sich aufgrund 2 > ausgefallener Vereinsveranstaltungen, wo man sonst > die Vorstandssitzungen durchführt, zu einer > Vorstandssitzung treffen. > > Dies soll in der Mitte von Deutschland in einem > Hotel stattfinden - eine Übernachtung, so dass an > diesem einen Abend alles durchgesprochen und > Notwendiges unterzeichnet werden kann. > > Und hier entsteht die Frage: > Die Vorstandsmitglieder möchten zusammen > Abendessen gehen und dies als Verpflegung > abrechnen. > > Alle Mitglieder fahren ca. 12 Uhr los und werden > am kommenden Tag ca. 15 Uhr wieder zu Hause sein. > > > Laut Vereinsrecht gibt es ja die Möglichkeit: > > "Verpflegungskosten in Höhe eine Pauschale für > Mehrverpflegungsaufwand. > > - Bei einer Reisetätigkeit / Abwesenheit von zu > Hause von mindestens 8 aber weniger als 24 Stunden > in Höhe von 14 € (bis 2019: 12 €) (eintägige > Reise). > - Bei einer mehrtägigen Reisetätigkeit / > Abwesenheit von zu Hause von mindestens 24 Stunden > (ganztägig) in Höhe von 28 € (bis 2019: 24 €). > - bei einer mehrtägigen Reisetätigkeit / > Abwesenheit von zu Hause für den An- und > Abreisetag i.H.v. jeweils 14 € (bis 2019: 12 €)" > > Was kommt hier zur Anwendung? > 2 x 12 Stunden oder 24 Stunden zur Anwendung? > > Grüße > > Beate
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