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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Ist es möglich in den Bereichen Zweckbetrieb > oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne Folgen > Verluste zu machen? > > Im Zweckbetrieb ist das kein Problem. Im > steuerpflichtigen Bereich liegt damit regelmäßig > eine Mittelfehlverwendung vor, die die > Gemeinnützigkeit gefährden kann. > > # Bzw. kann man überhaupt diesen steuerlichen > Bereichen mehr Ausgaben zuordnen als Einnahmen > vorhanden sind? > > Ja, natürlich. Hier gilt nichts anderes als sonst > auch bei der Rechnungslegung von wirtschaftlichen > Betrieben. > > Für Ihr Beispiel: Die Ausgaben werden entsprechend > der tatsächlichen Verwendung zugeordnet. Eine > Finanzierung des Zweckbetriebes aus Mittel anderer > Bereich ist zulässig. > Das Sponsoring erzeugt wohl keine Verluste? Dann > besteht ja kein Problem. > > > # Und vor allem.... muss jede einzelne Ausgabe > direkt beim unterjährigen Verbuchen aufgeteilt > werden über eine Splittbuchung? > > Nein, man kann auch Sammelposten bilden und die > mit dem Jahresabschluss aufteilen. > > > # Ich stelle mir das gerade echt kompliziert mit > der richtigen Zuordnung vor und stehe voll auf dem > Schlauch. > > Ja, das kann im Einzelfall recht mühsam sein. Oft > reicht aber eine Schätzung für die Aufteilung. > > # Bucht man zuerst alle Kosten nach und nach auf > wirt.GB und auf Zweckbetrieb und danach, wenn > diese Bereich in den Verlustbereich kommen würden, > auf den ideellen Bereich? > > Auch das wäre möglich. Aber wie gesagt, i.d.R. > wird man erst Sammelposten bilden (z.B. laufende > Kfz-Kosten) und erst mit Ende des Jahres > aufteilen.
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