Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, > > wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht > > über den zu liefernden Gegenstand erlangt. So > > steht es Abschnitt 13.1 > > Umsatzsteuer-Anwendungserlass. > > Im genannten Beispiel gilt also für die > Lieferung > > der neue Steuersatz. Der Vorsteuerabzug richtet > > sich nach der Rechnung (soweit dort die > > Umsatzsteuer richtig ausgewiesen ist). Wurde > vor > > dem 1.Juli geliefert, gilt der alte Steuersatz > und > > ist dann natürlich auch voll abzugsfähig. > > Würde das gleiche auch gelten, wenn ich jetzt > Forderungen auf mein Bankkonto aus einem Jahr > erhalte, wo ich nicht Umsatzsteuerpflcihtig war. > Heißt jemand hat in 2018 (nicht > umsatzsteuerpflichtig) Ware erhalten. Aber bezahlt > erst in 2019 (wo ich Umsatzsteuerpflichtig bin). > Heißt ich müsste das jetzt in meiner Buchhaltung > mit 0% erfassen, da Leistungsdatum 2018 war oder > mit 19%, da jetzt das Geld kam? > > Vielen Dank für Ihre Hilfe
www.vereinsknowhow.de
.