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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, > wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht > über den zu liefernden Gegenstand erlangt. So > steht es Abschnitt 13.1 > Umsatzsteuer-Anwendungserlass. > Im genannten Beispiel gilt also für die Lieferung > der neue Steuersatz. Der Vorsteuerabzug richtet > sich nach der Rechnung (soweit dort die > Umsatzsteuer richtig ausgewiesen ist). Wurde vor > dem 1.Juli geliefert, gilt der alte Steuersatz und > ist dann natürlich auch voll abzugsfähig.
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