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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage1: > Darf Verein A eine Rechnung für seine Sponsoren > erstellen? > > # Ja. > > Frage 2: Wenn ja, benötigt der Verein für die > Rechnungserstellung zwingend eine Steuer- oder > Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Denn der > Verein hat beides nicht. > > # Zunächst wäre der Verein ohnehin > Kleinunternehmer (Jahresgrenze: 22.000 Euro). Eine > Steuernummer kann er beim Finanzamt beantragen. > Die Erfassung erfolgt über den entsprechenden > Fragebogen (001 - Fragebogen zur steuerlichen > Erfassung / Aufnahme einer gewerblichen, > selbständigen (freiberuflichen) oder land- und > forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Beteiligung > an einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft). > > Frage 3: Muss der Verein hierfür Steuern zahlen? > > # Auch der nicht gemeinnützige Verein hat einen > Freibetrag von 5.000 Euro bei der Körperschaft- > und Gewerbesteuer. Er muss also erst Ertragsteuern > zahlen, wenn der Gewinn/Überschuss über 5.000 Euro > im Jahr liegt. > Für die Umsatzsteuer gilt das oben Gesagte.
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