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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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copi schrieb: ------------------------------------------------------- > Mich beschäftigen die Einnahmemöglichkeiten eines > nicht gemeinnützigen Vereins, die nicht in > die Gewinnermittlung für die Körperschaftssteuer > einfließen. Bisher habe ich folgende > identifizieren können: > > - Mitgliedsbeiträge > - Aufnahmegebühren > - Umlagen > - Schenkungen > - Erbschaften > > Ich habe es so verstanden, dass diese Einnahmen > dem ideellen Bereich zugeordnet werden, d.h. > werden als Einnahmen aus nicht unternehmerischer > Tätigkeit gewertet. > > > Beim gemeinnützigem Verein wird passives > Sponsoring ebenfalls dem ideellen Bereich > zugeordnet. Wie verhält es sich beim nicht > gemeinnützigem Verein? > > Bsp.: > Im Sponsoring-Vertrag wird vereinbart, dass der > Sponsor auf den Verein hinweisen, ihn aber nicht > aktiv in seiner Werbung benutzen darf. Der Verein > verpflichtet sich, auf seiner Webseite auf den > Sponsor - ohne Verlinkung - hinzuweisen. Der > Verein erhält Summe x pro Monat während der > Vertragsslaufzeit überwiesen. > > Frage: > Sind die Einnahmen aus diesem Sponsoring in der > Gewinnermittlung für die > Körperschaftssteuerberechnung im Fall des nicht > gemeinnützigen Vereins zu berücksichtigen?
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