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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, wenn diese Kosten für steuerpflichtige Umsätze > verwendet werden. Der Vorsteuerabzug gilt > natürlich auch für solche Gemeinkosten. Evtl. aber > nur anteilig, wenn die Gemeinkosten nicht nur in > steuerpflichtige Umsätze einfließen.
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