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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - Verstehe ich es richtig, dass bei Gewinn unter > 5.000€ ist (Mitgliedsbeiträge sind hier nicht zu > berücksichtigen), der Verein keine Steuererklärung > abgeben muss? > # Außer, das Finanzamt fordert ihn dazu auf, > > - Sind Spenden in diesem Sinne Einnahmen? > # Nein, auch nicht beim nicht gemeinnützigen > Verein. > > - Wenn eine Veranstaltung organisiert wird, bei > der Eintritt genommen wird und auch Speisen und > Getränke verkauft werden, ist dies zum Gewinn > hinzuzuzählen oder gilt hier eine Sonderregelung > bzgl. der Steuererklärung? > # Das sind steuerbare Einnahmen. Sie sind aber > nicht dem Gewinn hinzuzuzählen, sondern dem > Umsatz. > > - Sind Spenden bei Veranstaltungen (wie. z.B. eine > Ausstellung) im Gewinn zu berücksichtigen? > # Nein. Spenden sind Spenden, egal bei welchem > Anlass > > - Sind Zuschüsse der Stadt für Jugendarbeit und > Sommerferienprogramm usw. im Gewinn zu > berücksichtigen? > # Solche Zuschüsse können wirtschaftliche > Einnahmen sein. Das hängt von der Art des > Zuschusses ab.
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