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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > a) Welche Zuwendungsbescheinigung darf ich > > ausstellen > > > > Wenn das Mitglied tatsächlich die Getränke > spendet > > und nicht den Betrag, wäre das eine Sachspende. > > Einfacher wäre es, das Mitglied ließe sich eine > > Rechnung auf den Verein ausstellen und spendet > den > > Betrag. Dann wäre es eine Geldspende. Es kann > aber > > auch einfach selbst eine Rechnung schreiben. > > ==> Das habe ich auch vor. Weil einfacher. Wollte > es aber dem Grunde mal wissen. > > > > c) muss ich (und wenn ja) wo verbuche ich den > Wert > > dieser Spende in der FiBu? > > > > Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt > wird, > > unter "Sachspenden". > ==> Hier also 3225 Sachzuwendungen gegen > Zuwendungsbestätigung Hier eine Mehrung um RE > Betrag (Brutto). > Der Betrag taucht in der Gewinnermittlung nicht > direkt auf. Sondern darunter, da er erfolgsneutral > ist. > Reicht diese Buchung. Oder benötige ich wie normal > ein Gegenkonto? Bank oder Barkasse habe ich ja > hier nicht. > Muss ich gegen 625 buchen? Aber da die Getränke ja > dann weg sind, habe ich ja kein Umlaufvermögen > mehr. Und 625 wäre nicht auf 0.
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