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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Vergütung muss nicht in der Satzung geregelt > werden - außer für Vorstandsmitglieder > > > Dafür wollen wir in der Satzung festschreiben, > dass ein Drittel der Gage als > Aufwandsentschädigung gezahlt wird. > > # Davon rate ich ab, weil die Satzung viel zu > unflexibel ist für solche Festschreibungen. Es > gibt auch keinen Grund, das in der Satzung zu > regeln. > > Ich würde da auch nicht an der Höhe der Gage > ausrichten, weil das vom Finanzamt als > Gewinnbeteiligung gewertet werden kann und damit > als verdeckte Gewinnausschüttung.
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