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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mawollenix schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo hier im Forum, > Wir haben in unserem neuen Verein folgende > Situation. Wir sind ein vor einem Jahr gegründeter > Verein der schottische Traditionen pflegt. Ein > wesentlicher Bestandteil ist dabei das Musizieren > mit Dudelsäcken und Drums. Wir hatten auch schon > den einen oder anderen Auftritt. > > Wir möchten jetzt die Satzung unseres Vereins > ändern, um den Spielern eines Auftrittes eine > kleine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. > Der Grund dafür liegt darin, dass die Spieler > privat ihre traditionelle Kleidung und auch > Instrumente finanzieren. Dafür wird - um > spielfertig auftreten zu können - schon mal > schnell ein Betrag in Höhe von 3 - 4000 Euro > zunächst mal pro Spieler von ihm selbst > investiert. > > Wir sprechen hier nicht von einer Pauschalierung, > die für alle Spieler geplant ist, sondern nur > einer Entschädigung, wenn ein Spieler an einem > Auftritt teilnimmt. Dafür wollen wir in der > Satzung festschreiben, dass ein Drittel der Gage > als Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Das > Fahrgeld dürfte da weniger ein Problem sein, aber > es soll der Rest dann auf die Spieler verteilt > werden. Real dürfte da pro Spieler eine > Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 bis 25 Euro > pro Auftritt (ca. 7 - 8 im Jahr) zusammenkommen. > > Wäre das überhaupt zulässig? Fakt ist jedenfalls, > dass ein Spieler dann bei 2 Auftritten bereits den > Mitgliedsbeitrag des Vereins übersteigen könnte. > > Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich für Eure > Beiträge.
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