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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Gunther NRW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich habe folgende Frage: > Wir veranstalten Ausstellungen und sind ein > gemeinnütziger Verein. Zu diesen Veranstaltungen > werden Meldegelder erhoben, sowohl von > Mitgliedern, als auch von Gastausstellern. > Darf man Mitgliedern grundsätzlich einen Rabatt > einräumen und darf diesen auf der Rechnung > ausweisen? Und darf man Gastaustellern einen > geringeren Rabatt einräumen und darf man diesen > auch als Rabatt auf der Rechnung ausweisen? > > Ich hoffe es kann wer helfen. > > LG Gunther
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