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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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RedaktionW schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für diese umgehende Antwort! :-) > Meine Schlussfolgerungen füge ich unten ein. > Vielleicht könnten Sie diese bitte prüfen. > > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Für eine solche Prüfung fehlt mir das Fachwissen > darüber, was eine „unentgeltliche Zuwendung“ genau > bedeutet. Es gibt aber auch satzungsgemäße > öffentliche Veranstaltungen, bei denen dieser > kostenfreie Anteil größer ist (zB öffentliche > Seniorenweihnachtsfeier), die dann, wie ich es nun > verstehe, vermutlich eine unentgeltliche Zuwendung > wären. Trotzdem würde das dem ideellen Bereich > zugeordnet werden? > > > > # Seniorenbetreuung ist ein Sonderfall, weil > hier auch die Verpflegung zu den zweckbezogenen > Leistungen gehört. Ideeller Bereich ist es wie > gesagt so oder so. Die Frage ist, ob es > gemeinnützigkeitsschädlich ist. > --- > Im Rahmen unserer zweckbezogenen Veranstaltungen > (zB Senioren, Kinder) zählt Verpflegung zu den > zweckbezogenen Leistungen, die dem ideellen > Bereich zugeordnet werden müssten. > > > > Verstehe ich das richtig: wenn das FA eine > getrennte Gewinnermittlung nicht verlangt, dann > braucht der Verein die Aufteilung in die 4 > Bereiche nicht zwingend durchzuführen, ohne > deswegen evtl. sanktioniert zu werden. Erst wenn > die getrennte Gewinnermittlung vom FA gefordert > wird, muss damit begonnen werden? > > > > # Ja, aber der Aufwand ist doch nicht groß. Die > FA geben sich oft auch mit weniger zufrieden, wenn > sie die wesentlichen steuerlichen Verhältnisse > daraus erkennen können. > --- > Das FA gibt sich ja aktuell mit der > Nicht-Aufteilung zufrieden. Also besteht für uns > bis auf weiteres kein Grund diese > Nicht-Aufteilungspraxis von uns aus zu ändern. Ich > werde trotzdem anregen, eine grobe interne > Aufteilung auf die 4 Bereiche vorzunehmen, um für > evtl Anfragen des FA gewappnet zu sein. > > Dazu nun doch noch eine Detailfrage: Mir scheint > es zulässig im Wirtschaftsbereich Veranstaltungen > zu haben, die keinen Gewinn bringen, wenn der > Verlust durch andere Veranstaltungen ausgeglichen > wird. Stimmt das so?
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