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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für eine solche Prüfung fehlt mir das Fachwissen > darüber, was eine „unentgeltliche Zuwendung“ genau > bedeutet. Es gibt aber auch satzungsgemäße > öffentliche Veranstaltungen, bei denen dieser > kostenfreie Anteil größer ist (zB öffentliche > Seniorenweihnachtsfeier), die dann, wie ich es nun > verstehe, vermutlich eine unentgeltliche Zuwendung > wären. Trotzdem würde das dem ideellen Bereich > zugeordnet werden? > > # Seniorenbetreuung ist ein Sonderfall, weil hier > auch die Verpflegung zu den zweckbezogenen > Leistungen gehört. > Ideeller Bereich ist es wie gesagt so oder so. Die > Frage ist, ob es gemeinnützigkeitsschädlich ist. > > > Verstehe ich das richtig: wenn das FA eine > getrennte Gewinnermittlung nicht verlangt, dann > braucht der Verein die Aufteilung in die 4 > Bereiche nicht zwingend durchzuführen, ohne > deswegen evtl. sanktioniert zu werden. Erst wenn > die getrennte Gewinnermittlung vom FA gefordert > wird, muss damit begonnen werden? > > # Ja, aber der Aufwand ist doch nicht groß. Die FA > geben sich oft auch mit weniger zufrieden, wenn > sie die wesentlichen steuerlichen Verhältnisse > daraus erkennen können.
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