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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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RedaktionW schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > > ich habe zwei Fragen zu denen ich durch Lesen > bisher keine ausreichende Klarheit erlangen > konnte: > > Frage1: > In der Satzung des anerkannten gemeinnützigen > Vereins steht als Vereinszweck: > „Ziele des Vereins sind …, die Förderung und > Erweiterung des kulturellen und sportlichen Lebens > und des Gemeinsinns im Ort. Die Ziele des Vereins > sollen insbesondere verwirklicht werden durch: … > Vorbereitung und Durchführung traditionell > gewachsener und anderer kultureller Projekte und > Veranstaltungen … “ > > Steuerfragen spielen aktuell keine Rolle, da alle > Freigrenzen deutlich unterschritten werden. > > Der Verein hat im Vorfeld im wirtschaftlichen > Bereich, zB aus Verkauf von Speisen und Getränken, > 300€ erwirtschaftet. > Er führt nun eine den Satzungszielen entsprechende > *öffentliche* > Kulturveranstaltung durch (Museumsbesuch mit > zweistündiger Busanreise und Rückreise), deren > Kosten dem Idealbereich zugeordnet werden. > Es werden im Rahmen dieser Veranstaltung Snacks > und Getränke für alle Teilnehmer kostenfrei > abgegeben. Welche Zuordnung wäre hier korrekt: > Dieser Teil der Veranstaltung (unentgeltliche > Snacks und Getränke) wird dem wirtschaftlichen > Bereich zugeordnet: Einkauf der Snacks und > Getränke für zB 100€ und „Verkauf“ derselben zu 0 > €. > Insgesamt verbleiben im wirtschaftlichen Bereich > noch 200€ als Gewinn. > Oder: > Dieser Teil der Veranstaltung (unentgeltliche > Snacks und Getränke) wird dem Idealbereich > zugeordnet (da er ja unmittelbarer Bestandteil des > Vereinszweckes ist), in dem ja ohnehin alle Erlöse > aus dem wirtschaftlichen Bereich zu verwenden > sind. > > Frage2: > Das FA verlangt in den 3-jährlichen Abrechnungen > in der Anlage GEM lediglich die Angabe, dass > Einnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) aus > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben weniger als > 35.000 € betragen und keine weiteren Detailangaben > zum Zweckbetrieb und zum Wirtschaftsbetrieb. Auf > dieser Grundlage wird die Gemeinnützigkeit für > weitere 3 Jahre bestätigt. > Es stellt sich die Frage, ob dann überhaupt der > Aufwand für die Aufteilung aller Einnahmen und > Ausgaben in die 4 Bereiche notwendig ist oder ob > nicht ein einfaches Kassenbuch mit > Einnahmen/Ausgaben ausreichend ist, wenn alle > steuerlichen Freigrenzen offensichtlich > unterschritten werden. > > Ich bin gespannt auf eine Antwort und bedanke mich > schon jetzt.
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