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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mieze schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > soweit ich weiß, greift die Kleinbetragsregelung > nur, wenn direkt in der Überweisung (also im Text > bzw. im Überweisungsformular) entsprechende > Angaben enthalten sind. Da wir sowas auch nicht > haben, raten wir zu Folgendem: > __________________________________________________ > ________________________________ > Die Überweisung der Spende sollte folgende Angaben > enthalten, damit sie als Spende vom Finanzamt > anerkannt wird, ohne dass eine > Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) > ausgestellt werden muss. Dies gilt für Beträge bis > 200,- €. > > Spende für xy e. V., > Freistellung des Finanzamtes z, StNr. xx/xxx/xxxxx > v. xx.xx.xxxx. > > Solltest Du zusätzlich eine > Jahresspendenbescheinigung benötigen, bitte ich um > kurze Nachricht. Die Bescheinigungen werden dann > jeweils zum Anfang des neuen Jahres ausgestellt. > __________________________________________________ > ________________________________
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