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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > muss man bei der Erstattung von Fahrtkosten nicht > unterscheiden, ob die betreffende Person eine > Tätigkeitsvergütung erhält oder hingegen > ehrenamtlich tätig ist? > > # Nein, der Fahrtkostenersatz ist nicht nur als > Zusatzleistung befreit. Es kommt also nicht auf > eine Gehaltszahlung an. > > Erhält hingegen die betreffende Person gar keine > Tätigkeitsvergütung, sondern nur reinen > Auslagenersatz, spricht dann etwas dagegen, die > komplette Fahrtstrecke (hin und zurück) mit 0,30 > €/km steuerfrei zu vergüten? Denn diese Person > erhält ja keinen Arbeitslohn (da kein > Arbeitnehmerverhältnis vorliegt) und somit dürfte > bei der Erstattung von Fahrtkosten doch auch kein > Vorgang vorliegen, welcher der Einkommensteuer > unterliegt. > > # Es ist der Fahrtkostenersatz selbst, der der > Steuer unterliegt. Es handelt sich dabei um > Einnahmen i.S.d. § 8 EStG.
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