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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Sören schrieb: ------------------------------------------------------- > > > > - Sie dürfen sich mit Aufstellern und > > Werbematerialen während der Veranstaltung > > präsentieren > > # Das wird mit "besonderer Hervorhebung sein. > > Deswegen steuerpflichtig und > > Regelumsatzsteuersatz. > > -> fällt dies dann in den Zweckbetrieb? Auf > vielen Internetseiten wird Sponsoring dem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. > > -------------------------------------------------- > -------------------------------------------------- > - > > Zu beachten ist aber: Werden solche Leistungen > > kombiniert, wird sich schnell nach Art und > Umfang > > eine steuerpflichtige Leistung ergeben. > > -> Also wäre eine Rechnung mit ausgewiesener > Steuer über den ganzen Vertrag sinnvoller als ein > Sponsoring-Vertrag? Bin dahingehend unschlüssig. > Oder wird üblicherweise immer beides geschrieben?
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