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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die einzelnen Leistungen werden unterschiedlich > behandelt: > > - Logopräsentation auf Webseite, Flyern, Homepage > und Großplakaten (je nach Paket variiert die Größe > des Logos) > # Ohne Verlinkung und "ohne besondere > Hervorhebung" fällt das in den ideellen Bereich > und ist umsatzsteuerfrei. > > - VIP-Eintrittskarten zu der Veranstaltung > # Die sind wie alle Eintrittskarten > Zweckbetriebseinnahmen. > > - Sie dürfen sich mit Aufstellern und > Werbematerialen während der Veranstaltung > präsentieren > # Das wird mit "besonderer Hervorhebung sein. > Deswegen steuerpflichtig und > Regelumsatzsteuersatz. > > - Der Moderator erwähnt den Sponsor während der > Veranstaltung > # Die bloße Erwähnung ist ideeller Bereich und > umsatzsteuerfrei. > > - Darf bei der Eröffnung mit auf die Bühne > # Das gilt auch für den Bühnenauftritt, wenn er > nicht eine umfängliche Selbstdarstellung > einschließt. > > Zu beachten ist aber: Werden solche Leistungen > kombiniert, wird sich schnell nach Art und Umfang > eine steuerpflichtige Leistung ergeben.
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