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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Im gem. Verein darf pro wiederkehrendem Ereignis ( > Runder Geb. oder Jubiläum etc.) 60€ als Zuwendung > verwendet werden. > Im Fall der Mitgliederpflege 1x 60€ im Jahr. Im > letzteren Fall belaste ich das Konto 2800 > Mitgliederpflege und buche es über ein > Transferkonto auf z.B. ein Einnahmekonto des wirt. > GB (Bsp: Weihnachtsfeier). > > Im Falle einer Geb-. Zuwendung z.B. 50€ Ausgabe > für eine Kiste Wein stellt sich mir die Frage, ob > ich diese Ausgabe dann direkt dem Konto 2802 > (Geschenke, Jubiläen, Ehrungen) zuordnen muss > (hier Brutto ohne die VSt ziehen zu können). Oder > ob ich die Ausgabe im ZB buchen kann z.B. 6345 > Geschenke abzugsfähig, dann die VSt ziehen kann > und das 6345 dann über eine Belastung des 2800 > Kontos wieder entlaste.
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