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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Rudi HSG Rottweil schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Spielgemeinschaft ist zwar von Haus aus, > aufgrund der zu treffenden Vereinbarung eine > Gesellschaft bürgerlichen Rechts und wird daher > vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit der > Stammvereine behandelt, was insbesondere für den > gewerblichen Bereich dieser Vereine Folgen hat. > Das muss aber nicht sein, eine Spielgemeinschaft > kann nach § 54 BGB auch ein nicht eingetragener > gemeinnütziger Verein sein, der dann vom Finanzamt > wie ein e.V. veranlagt wird und alle steuerlichen > Vorteile nutzen kann. Die HSG Rottweil ist > inzwischen so ein nicht eingetragener > gemeinnütziger Verein
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