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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
REV schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich greife den Thread mal wieder auf. > Inzwischen hat das Finanzamt zwar vom Verein > "abgelassen" und keine Konsequenzen eingeleitet. > Dennoch besteht das Problem ja weiter für > zukünftige Zuschüsse. > Hier erscheint mir die Einsetzung des Eigentümers > als Hilfsperson gem. §57 (1) S. 2 AO als > geeigneteres Mittel als die direkte Durchführung > von solchen Maßnahmen durch den Verein. > M.E. ist es nicht besonders zielführend, wenn der > Verein Auftraggeber von solchen Maßnahmen ist. Wer > hat dann Gewährleistungsrechte? Wer ist > klageberechtigt? Wie sollen Rechnungen aufgeteilt > werden, wenn nur teilweise bezuschusst wird etc. > > Welche Ideen könnte man konkret umsetzen, dass der > Eigentümer vom FA dann als Hilfsperson anerkannt > wird? > Ich habe dazu folgende Ideen: > - Zuschussantrag vor Beginn der Maßnahme und > Einsetzung als "Bauleiter/Begleiter" durch den > Verein > - schriftlicher Bericht nach Abschluss der > Maßnahme gegenüber Verein (neben dem > selbstverständlichen Nachweis der Maßnahme) > - öffentliche Kenntlichmachung der Fördermaßnahme > am Denkmal/durch den Eigentümer > > Im AO-Kommentar von Schwarz/Pahlke wird folgendes > noch genannt: > "Wird mit steuerbegünstigten Mitteln bei > Hilfspersonen Vermögen gebildet, ist > Unmittelbarkeit nur dann gegeben, wenn die > steuerbegünstigte Körperschaft das unbedingte, > rechtlich durchsetzbare und für die ganze > Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands bestehende > Recht hat, über den Vermögensgegenstand zu > verfügen (z. B. durch dingliche Belastungen auf > einem Grundstück, das auf den Namen der > Hilfsperson eingetragen ist)." > Wäre durch den Substanzerhalt hier ein Fall von > Vermögensbildung gegeben? > > Vielen Dank fürs Mitdenken! > BG > der REV
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