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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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kfb schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > In dem Fall greift die Ausnahmeregelung des § > 3a > > Abs. 3Nr. 3c UStG. Leistungsort ist da, wo die > > sonstige Leistung vom Unternehmer tatsächlich > > erbracht wird (Deutschland). > > Deswegen hätte m.E. die deutsche Umsatzsteuer > > berechnet werden müssen. > > Für Leistungen, die an nicht-unternehmerisch > > tätige Empfänger getätigt werden, greift > > grundsätzlich keine Steuerschuldumkehr. Das > > Problem hat also der ausländische > Dienstleister. > > > Ich war mir nicht sicher, sehe das aber auch so, > daher nochmal vielen Dank für Ihre Mühen. > > Liebe Grüße > Kai Bertram
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