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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Abzugsfähig sind die Ausgaben nur, wenn sie > "betrieblich veranlasst" sind. Das Gästehaus fällt > aber offensichtlich nicht in den unternehmerischen > Bereich. sondern in den mitgliedschaftlichen, der > ja ohnehin steuerfrei ist (Mitgliedsbeiträge sind > grundsätzlich steuerfreie Einnahmen). > Die Ausgaben des Gästehauses können also nicht bei > anderen betrieblichen Tätigkeiten als > Betriebsausgaben abgezogen werden - zumindest dann > nicht, wenn es auf Dauer keine Einnahmen > generiert. > Was wiederum die Frage aufwirft, ob die Nutzung > des Gästehauses nicht ein geldwerter Vorteil ist, > der versteuert werden muss. > Außerdem könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, > die Mitgliedsbeiträge als umsatzsteuerbare > Gegenleistung für die Nutzung des Gästehauses zu > behandeln. Das sollte man näher prüfen.
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