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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 17.500 Euro. > Umsatzsteuer muss also nicht erhoben werden. > Körperschaftssteuerpflicht besteht auch nicht, > weil hier der Freibetrag bei 5.000 Euro liegt. Die > Mitgliedsbeitrage sind hier übrigens nicht > miteinzubeziehen.
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