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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ggf. klingt die Frage etwas komisch aber... > Eine Steuererklärung z.B. für das Jahr 2017 wird > ja zumeist erst in Q4 des Folgejahres verschickt. > Mit der Steuererklärung müssen u.a. auch der > Tätigkeitsbericht und das Protokoll der MGV > mitgeschickt werden. > Im obigen Fall hat die MGV im Jahre 2017 im > September 2017 stattgefunden. Und der dortige > Kassenbericht zeigte ja das abgelaufene > Wirtschaftsjahr 2016. > > Ich verstehe das aber richtig, dass ich für die > Steuererklärung 2017 das MGV Protokoll der > Versammlung in 2017 mitschicke? (Ein MGV hätte ja > z.B. auch schon in Februar 2017 stattfinden > können. Da hätte man vom laufenden Jahr kaum was > berichten können. Deshalb frage ich) > > Danke für die Klarstellung
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