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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt dazu ein einschlägiges > Finanzgerichtsurteil: Der Verkauf von > Karnevalsorden ist kein Zweckbetrieb. > Diese Umsätze fallen also in den steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Kosten > müssen entsprechend aufgeteilt werden. > Also: Kosten für verschenkte Orden in den ideellen > Bereich. Natürlich müssen auch diese Kosten > erfasst werden. Die Buchhaltung umfasst ja nicht > nur die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
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