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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich wollte nun die Gemeinnützigskeitserklärung für > das Finanzamt für den Zeitraum 2016-2018 ausfüllen > und mir scheint es so, also ob dort gar nicht nach > neu gebildeten Rücklagen gefragt wird, sondern nur > nach solchen die zum Ende des letzten > Prüfungszeitraums bestanden (also zum 31.12.2015). > > > # Ja, es wird der Salo eingetragen, der zum > Jahresende bestand. > > Zweckgebundene Rücklagen werden in Zeile 50 > eingetragen: > "Rücklagen nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 AO" > > Aber fällt denn die CD-Produktion in den > Zweckbetrieb?
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