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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Georg70374 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben in der Vereinversammlung beschlossen aus > dem Jahresüberschuss 2017 eine zweckgebundene > Rücklage in Höhe von 2000 EUR zu bilden. > Verwendungszweck ist eine CD-Produktion im 1. > Quartal 2020. Ich gehe davon aus, dass dieses > Projekt dem Zweckbetrieb zuzordnen ist. > > Ich wollte nun die Gemeinnützigskeitserklärung für > das Finanzamt für den Zeitraum 2016-2018 ausfüllen > und mir scheint es so, also ob dort gar nicht nach > neu gebildeten Rücklagen gefragt wird, sondern nur > nach solchen die zum Ende des letzten > Prüfungszeitraums bestanden (also zum 31.12.2015). > Denn ich finde nur drei Punkte: > > "(1) Am Ende des letzten Jahres des > Prüfungszeitraums bestanden folgende Rücklagen > (2) Rücklagen nach § 62 Absatz 1 Nummer 2 AO für > die beabsichtigte Wiederbeschaffung von > Wirtschaftsgütern, die zur Verwirklichung der > steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke > erforderlich sind > (3 )Freie Rücklage nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO > (4) Rücklagen für den Erwerb von > Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der > prozentualen Beteiligung nach § 62 Absatz 1 Nummer > 4 AO an der Kapitalgesellschaft" > > --> nichts trifft auf unsere Rücklage > "CD-Produktion" zu. Heißt das, dass wir in der > Erklärung 2016-2018 nichts angeben sondern erst in > der Erklärung 2019-2021?
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