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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Betrieblich veranlasst wäre z.B. ein Geschenk > an > > den Organisator des Sportlerballs als > Dankeschön > > für seine Organisationleistungen (für den > Ball). > > Hier ist der Zusammenhang zur wirtschaftlichen > > Tätigkeit klar. > > Werden im Rahmen des Balls Personen für > > anderweitige Tätigkeiten geehrt, fehlt der > > Zusammenhang. > > Bin zufällig über diesen Thread gestolpert. Habe > dazu eine Nebenfrage: > Wenn eine Mitglied eine "Geschenk" z.B. > Blumenstrauß für seine Organisation einer > Veranstaltung im WG bekommt (wie oben von Ihnen > dargestellt), dann buche ich das im WG. OK. Aber > hat dann dieses Mitglied quasi damit auch schon > seine jährliches Zuwendungslimit erschöpft im > Rahmen der "Annehmlichkeiten"? > Da dieses Beispiel sicherlich unter "Besondere > Vereinsanlässe" fällt, dürfte dieser Person ja nur > 1x bis zu 40€ bekommen. Würde dies Person z.B. > auch die Weihnachtsfeier organisieren, dürften man > ihr sicherlich keinen 2. Blumenstrauß schenken > (sofern der 1. schon 40€ gekostet hat) > Ist dem so? > Ergo werden "Annehmlichkeiten" immer über die drei > Bereich IB, ZB WB hinweg kumuliert gesehen?
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